Aachen,
den 26. Januar 2002
Es
war einmal...
...ein emsiger Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Großrinderfeld,
der ins Internet wollte. Die Ortsteile Gerchsheim, Schönfeld
und Ilmspan sollten über je eine eigene Domain erreichbar sein.
Also setzt er ein Schreiben auf, das mir suggerieren soll, die Rechtslage
sei klar, ich müsse meine Domain abgeben. Es wurde von "zahllosen"
Urteilen gesprochen, die eine Verpflichtung, den Namen abzugeben
belegen sollen.
Ich
wurde also nicht gebeten, sondern aufgefordert, die Domain innerhalb
von zehn Arbeitstagen kostenfrei abzugeben.
Hallo? Reality-Check?? Ich habe ein Schweinegeld dafür ausgegeben,
die Domain endlich zu bekommen, und jetzt soll meine Mühe umsonst
gewesen sein? Und dann der Ton des Schreibens, die Nutzung des Namens
sei "rechtlich nicht zulässig", Frist setzen, einschüchtern,
also damit erreicht man bei mir gar nichts.
Nächster logischer Schritt: Einen Anwalt beauftragen, der das
Schreiben prüft. Ergebnis: Schon wieder ne Menge Geld ausgegeben,
und der Anwalt findet heraus, daß das zitierte Urteil des
Landgerichts Mannheim auf diesen Fall nicht anwendbar ist, denn
in besagtem Urteil ging es um die Domain "heidelberg.de",
die von jemandem registriert wurde, der keinen Anspruch auf den
Namen hatte (also gar nicht Heidelberg hieß). Also versuchte
ich erstmal herauszufinden, wer denn den älteren Anspruch auf
den Namen hat, und dabei stellt sich heraus: Es gibt noch mehr Gemeinden
namens Schönfeld. Wenn denn tatsächlich ein Rechtsanspruch
der Gemeinden besteht, an wen soll ich denn nun den Namen abtreten?
Ich
habe also ein bischen Ahnenforschung betrieben und herausgefunden,
daß wir Schönfelds deutlich älter sind, als irgendein
touristisch unbedeutendes Nest, das zufällig den Namen Schönfeld
trägt.
Endgültige
Rechtssicherheit gibt es seit dem 25. Januar 2002:
Nach einem Urteil des Koblenzer Oberlandesgerichts (OLG) haben Städte
und Gemeinden keinen uneingeschränkten Anspruch darauf, daß
ihr Name auch als Domainadresse im Internet geschützt wird.
Nach Auffassung der Richter gilt in erster Linie das "Gerechtigkeitsprinzip
der Priorität". Dies bedeute, dass bei zwei gleichen Namen
grundsätzlich derjenige Namensträger zurückstehen
müsse, der mit seinem Domainwunsch zu spät komme - auch
wenn er der bekanntere sei (Az.: 8 U 1842/00).
Dazu
gleich noch ein paar Worte zum Thema Bekanntheit:
Ich bin seit 1994 selbständig, und entwickle Computerzubehör,
das weltweit eingesetzt wird. Ich zähle sogar die NASA (najaa,
zumindest das Fernsehstudio der NASA) und das US-Verteidigungsministerium
(computer forensic department of defense) zu meinen Kunden. Hunderttausende
von Amiga- Anwendern kennen meinen Namen, der ein Synonym für
qualitativ hochwertige Hardware, und sauber abgewickelte Auftragsarbeiten
ist. Und wo bitte ist Schönfeld??
Daß einem Kaufmann Namens Krupp die Domain aberkannt wird,
kann ich noch nachvollziehen; schließlich haben wir es hier
mit Industriekultur zu tun. Mit welchem Recht aber vertrödelt
die Gemeinde Großrinderfeld meine Zeit und verursacht unnötige
Kosten? Vielen Dank Ihr lieben Leute, über die Kosten unterhalten
wir uns noch.
Nachtrag:
Und sie haben gezahlt. Strike!
Zum
Schluß möchte ich noch zu den hier angebotenen e-Mail
Adressen etwas sagen: Wer seine eigene Vanity-Adresse auf der Visitankarte
stehen haben möchte, dem kann ich seit dem 25. Januar eine
Garantie geben, daß er die Adresse auf Lebenszeit behalten
kann. Daß die Preise jedoch nicht verhandelbar sind, sollte
nach meiner oben beschriebenen Odyssee klar sein, ich bin nicht
der Weihnachtsmann. Preisvergleiche mit irgendwelchen Billig- Domainanbietern
verbitte ich mir, denn keiner von denen treibt so einen Aufwand
für die Erhaltung des Namens.
Preise:
e-Mail Weiterleitung und Link von www.schoenfeld.de: 5,- EUR/Jahr
(alternativ zum Link: Sub-Directory, z.B. www.schoenfeld.de/dirk
POP3-Mailbox
mit Webmail-Zugang: 10,- EUR/Jahr
(incl. Link Ihrer Wahl)
Die
Beträge werden jeweils zu Beginn der Laufzeit fällig,
gekündigt werden kann jederzeit, was z.B. automatisch durch
Nicht-Bezahlung geschieht. Keine Pferdefüße, ich bin
als fairer Geschäftsmann bekannt.
Zugegeben, der Verteiler auf der Hauptseite war nicht gerade hitverdächtig.
Jetzt wo es allerdings Rechtssicherheit gibt, wurde das Ganze von
no-Hype neu designt, und sieht ganz sicher wesentlich hübscher aus, als das Design-Verbrechen, das besagte Gemeinde ins Netz gestellt hat.
Gruß,
Jens Schönfeld
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