Aachen, den 26. Januar 2002

Es war einmal...
...ein emsiger Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Großrinderfeld, der ins Internet wollte. Die Ortsteile Gerchsheim, Schönfeld und Ilmspan sollten über je eine eigene Domain erreichbar sein. Also setzt er ein Schreiben auf, das mir suggerieren soll, die Rechtslage sei klar, ich müsse meine Domain abgeben. Es wurde von "zahllosen" Urteilen gesprochen, die eine Verpflichtung, den Namen abzugeben belegen sollen.

Ich wurde also nicht gebeten, sondern aufgefordert, die Domain innerhalb von zehn Arbeitstagen kostenfrei abzugeben.
Hallo? Reality-Check?? Ich habe ein Schweinegeld dafür ausgegeben, die Domain endlich zu bekommen, und jetzt soll meine Mühe umsonst gewesen sein? Und dann der Ton des Schreibens, die Nutzung des Namens sei "rechtlich nicht zulässig", Frist setzen, einschüchtern, also damit erreicht man bei mir gar nichts.
Nächster logischer Schritt: Einen Anwalt beauftragen, der das Schreiben prüft. Ergebnis: Schon wieder ne Menge Geld ausgegeben, und der Anwalt findet heraus, daß das zitierte Urteil des Landgerichts Mannheim auf diesen Fall nicht anwendbar ist, denn in besagtem Urteil ging es um die Domain "heidelberg.de", die von jemandem registriert wurde, der keinen Anspruch auf den Namen hatte (also gar nicht Heidelberg hieß). Also versuchte ich erstmal herauszufinden, wer denn den älteren Anspruch auf den Namen hat, und dabei stellt sich heraus: Es gibt noch mehr Gemeinden namens Schönfeld. Wenn denn tatsächlich ein Rechtsanspruch der Gemeinden besteht, an wen soll ich denn nun den Namen abtreten?

Ich habe also ein bischen Ahnenforschung betrieben und herausgefunden, daß wir Schönfelds deutlich älter sind, als irgendein touristisch unbedeutendes Nest, das zufällig den Namen Schönfeld trägt.

Endgültige Rechtssicherheit gibt es seit dem 25. Januar 2002:
Nach einem Urteil des Koblenzer Oberlandesgerichts (OLG) haben Städte und Gemeinden keinen uneingeschränkten Anspruch darauf, daß ihr Name auch als Domainadresse im Internet geschützt wird. Nach Auffassung der Richter gilt in erster Linie das "Gerechtigkeitsprinzip der Priorität". Dies bedeute, dass bei zwei gleichen Namen grundsätzlich derjenige Namensträger zurückstehen müsse, der mit seinem Domainwunsch zu spät komme - auch wenn er der bekanntere sei (Az.: 8 U 1842/00).

Dazu gleich noch ein paar Worte zum Thema Bekanntheit:
Ich bin seit 1994 selbständig, und entwickle Computerzubehör, das weltweit eingesetzt wird. Ich zähle sogar die NASA (najaa, zumindest das Fernsehstudio der NASA) und das US-Verteidigungsministerium (computer forensic department of defense) zu meinen Kunden. Hunderttausende von Amiga- Anwendern kennen meinen Namen, der ein Synonym für qualitativ hochwertige Hardware, und sauber abgewickelte Auftragsarbeiten ist. Und wo bitte ist Schönfeld??
Daß einem Kaufmann Namens Krupp die Domain aberkannt wird, kann ich noch nachvollziehen; schließlich haben wir es hier mit Industriekultur zu tun. Mit welchem Recht aber vertrödelt die Gemeinde Großrinderfeld meine Zeit und verursacht unnötige Kosten? Vielen Dank Ihr lieben Leute, über die Kosten unterhalten wir uns noch.

Nachtrag: Und sie haben gezahlt. Strike!

Zum Schluß möchte ich noch zu den hier angebotenen e-Mail Adressen etwas sagen: Wer seine eigene Vanity-Adresse auf der Visitankarte stehen haben möchte, dem kann ich seit dem 25. Januar eine Garantie geben, daß er die Adresse auf Lebenszeit behalten kann. Daß die Preise jedoch nicht verhandelbar sind, sollte nach meiner oben beschriebenen Odyssee klar sein, ich bin nicht der Weihnachtsmann. Preisvergleiche mit irgendwelchen Billig- Domainanbietern verbitte ich mir, denn keiner von denen treibt so einen Aufwand für die Erhaltung des Namens.

Preise:
e-Mail Weiterleitung und Link von www.schoenfeld.de: 5,- EUR/Jahr
(alternativ zum Link: Sub-Directory, z.B. www.schoenfeld.de/dirk

POP3-Mailbox mit Webmail-Zugang: 10,- EUR/Jahr
(incl. Link Ihrer Wahl)

Die Beträge werden jeweils zu Beginn der Laufzeit fällig, gekündigt werden kann jederzeit, was z.B. automatisch durch Nicht-Bezahlung geschieht. Keine Pferdefüße, ich bin als fairer Geschäftsmann bekannt.
Zugegeben, der Verteiler auf der Hauptseite war nicht gerade hitverdächtig. Jetzt wo es allerdings Rechtssicherheit gibt, wurde das Ganze von no-Hype neu designt, und sieht ganz sicher wesentlich hübscher aus, als das Design-Verbrechen, das besagte Gemeinde ins Netz gestellt hat.

Gruß,
Jens Schönfeld

name@schoenfeld.de gefällig? Einfach mailen!